Gerade in den Ferien wollen Schüler/innen gerne jobben oder vielleicht sogar ein zusätzliches Betriebspraktikum machen. Kommt bei den Unternehmen ja in der Regel auch sehr gut an. Aber ohne Versicherungsschutz geht hier gar nichts. Deshalb haben wir ein paar wichtige Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.
Betriebspraktika während der Unterrichtszeit sind Schulveranstaltungen, also bist du über die gesetzliche Schülerunfallversicherung auf dem Hin- und Rückweg zum/vom Betrieb sowie während deiner Tätigkeit als Praktikant versichert. Anders sieht es bei freiwilligen Praktika oder Nebenjobs in den Ferien aus.
Grundsätzlich gilt:
- Schüler/innen, die auf freiwilliger Basis ein Praktikum in einem Betrieb machen sind immer über die Unfallversicherung des Betriebes abgesichert. Verantwortlich für die Anmeldung ist das Unternehmen!
- Die Unfallversicherung trägt alle Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen im Zusammenhang mit dem Praktikum oder Nebenjob.
- Natürlich muss der Betrieb die Schüler/innen über Gesundheitsgefahren und Sicherheitsvorkehrungen bei der Arbeit informieren und zusätzlich selbstverständlich das Jugenarbeitsschutzgesetz beachten.
- Aber: bei Praktikum oder Ferienjob im Ausland besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallverischerung!
- Auch wichtig: bei manchen Tätigkeiten kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für Schäden aufkommt, die dir während der Arbeit passieren. So genannte Praktikanten-Versicherungen werden für 6,- € die Woche angeboten z.B. unter diesem Link.
Es ist sinnvoll, sich zusätzlich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schlau zu machen und den Flyer im Anhang zu lesen.
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Unfallversicherung bei Praktikum und Ferienjob | 132.97 KB |