Mit der Unterschrift unter deinen Ausbildungsvertrag startest du ins Berufsleben.
Deshalb solltest du dich ein wenig darüber informieren, was drin stehen muss und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Wie üblich haben wir in Deutschland auch hierfür klare gesetzliche Vorgaben, an denen sich jeder Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb halten muss. Gut so! Rechtsgrundlage ist hier das Berufsbildungsgesetz, dort findest du in §11 die klare Ansage, was im Vertrag geregelt sein muss: Ziele der Berufsausbildung, Beginn und Dauer der Ausbildung, regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Höhe der Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsregelungen etc.
Der Ausbildungsvertrag muss vom Ausbildungsbetrieb, von dir und deinen gesetzlichen Vertretern (in der Regel deinen Eltern) unterzeichnet werde, anschließend bekommst du unverzüglich eine Ausfertigung des Vertrages für deine Unterlagen.
Im Berufsbildungsgesetz ist übrigens auch beschrieben, wie du dich während der Berufsausbildung verhalten sollst. Das klingt alles erstmal recht allgemein, ist aber ein ganz guter Hinweis auf deine Pflichten im Betrieb.
Neben den Pflichten hast du natürlich auch jede Menge Rechte, auf die du ebenfalls genau achten solltest. Gerade beim Start in die Ausbildung kommt es nämlich immer wieder zu kleineren und größeren Konflikten zwischen Azubis und ausbildenden Betrieben. Das ist nicht ungewöhnlich und auch gar nicht schlimm, schließlich ist es gerade für dich als Azubi oftmals eine komplett neue Welt und du hast ein Recht darauf, dich zu orientieren und deine Meinung zu sagen. Blöd ist nur, wenn Probleme nicht direkt und anständig geklärt werden, dann kann es richtig kompliziert werden bis hin zum Abbruch einer Ausbildung. Also unbedingt Augen und Ohren offen halten, Fragen und Probleme ansprechen oder geeignete Hilfe holen! Typische Konflikte beim Start in die Ausbildung werden z.B. von den Jugendorganisationen der Gewerkschaften thematisiert, du kannst dich aber auch an die Ausbildungsberater/innen von Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer oder an die Jugendberufsagentur der Stadt Osnabrück oder die Ausbildungslotsen im Landkreis Osnabrück wenden.
Denjenigen unter euch, die es ganz genau wissen wollen, empfehlen wir zusätzlich mal einen Blick in die Broschüre Ausbildung & Beruf zu werfen. Dort findet ihr neben Informationen zum Ausbildungsvertrag, zum Urlaubsanspruch oder zu den Ausbildungsprüfungen auch alle rechtlichen Regelungen zum Jugendarbeitsschutz.