Nachhilfe für Azubis
Falls mangelnde schulische Leistungen von Auszubildenden den Abschluss gefährden, kann ein Betrieb bei der Arbeitsagentur „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ beantragen. Durch abH wird Nachhilfeunterricht finanziert.
Die coronabedingten Einschränkungen in den Berufsschulen treffen die schwächeren Schülerinnen und Schüler am schwersten. Schaffen sie die Theorie-Prüfungen nicht, sind im schlimmsten Fall jahrelange Bemühungen von Betrieb und Auszubildenden umsonst gewesen. Um dies zu verhindern, gibt es ein besonderes Angebot: Falls die schulischen Leistungen nicht ausreichen, kann ein Betrieb bei der Arbeitsagentur „ausbildungsbegleitende Hilfen“ beantragen und damit Nachhilfeunterricht für seine Auszubildenden finanzieren. Das Angebot hilft übrigens nicht nur bei Wissenslücken, die durch die Corona-Folgen entstanden sind, sondern steht allen Azubis zur Seite, deren Ausbildungsabschluss gefährdet ist. Der kostenfreie Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit ist zu erreichen unter: 0800 4 5555 20.
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